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   BPatG, 27.09.2005 - 24 W (pat) 11/04   

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https://dejure.org/2005,32262
BPatG, 27.09.2005 - 24 W (pat) 11/04 (https://dejure.org/2005,32262)
BPatG, Entscheidung vom 27.09.2005 - 24 W (pat) 11/04 (https://dejure.org/2005,32262)
BPatG, Entscheidung vom 27. September 2005 - 24 W (pat) 11/04 (https://dejure.org/2005,32262)
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  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 27.09.2005 - 24 W (pat) 11/04
    Die auf Art. 3 Abs. 1 Buchst c MarkenRichtl beruhende Vorschrift des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG verfolgt dabei das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass sämtliche Zeichen oder Angaben, die Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen, insbesondere den jeweiligen Mitbewerbern, frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke nur einem einzelnen Unternehmen vorbehalten bleiben (vgl EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25) "Chiemsee"; GRUR 2004, 674, 676 (Nr. 54, 56) "Postkantoor"; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 35, 36) "BIOMILD").
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 27.09.2005 - 24 W (pat) 11/04
    Die auf Art. 3 Abs. 1 Buchst c MarkenRichtl beruhende Vorschrift des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG verfolgt dabei das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass sämtliche Zeichen oder Angaben, die Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen, insbesondere den jeweiligen Mitbewerbern, frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke nur einem einzelnen Unternehmen vorbehalten bleiben (vgl EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25) "Chiemsee"; GRUR 2004, 674, 676 (Nr. 54, 56) "Postkantoor"; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 35, 36) "BIOMILD").
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 27.09.2005 - 24 W (pat) 11/04
    Entscheidungsrelevant wäre die Frage allenfalls für das Schutzhindernis fehlender Unterscheidungskraft, da insoweit auf die Sichtweise des maßgeblichen, von den Waren angesprochenen, durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers in Deutschland abzustellen ist (vgl ua EuGH MarkenR 2003, 187, 190 (Nr. 41) "Linde ua"; MarkenR 2004, 116, 120 (Nr. 50) "Waschmittelflasche"; EuGH GRUR 2004, 943, 944 (Nr. 24) "SAT.2").
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 27.09.2005 - 24 W (pat) 11/04
    Die auf Art. 3 Abs. 1 Buchst c MarkenRichtl beruhende Vorschrift des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG verfolgt dabei das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass sämtliche Zeichen oder Angaben, die Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen, insbesondere den jeweiligen Mitbewerbern, frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke nur einem einzelnen Unternehmen vorbehalten bleiben (vgl EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25) "Chiemsee"; GRUR 2004, 674, 676 (Nr. 54, 56) "Postkantoor"; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 35, 36) "BIOMILD").
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 27.09.2005 - 24 W (pat) 11/04
    Entscheidungsrelevant wäre die Frage allenfalls für das Schutzhindernis fehlender Unterscheidungskraft, da insoweit auf die Sichtweise des maßgeblichen, von den Waren angesprochenen, durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers in Deutschland abzustellen ist (vgl ua EuGH MarkenR 2003, 187, 190 (Nr. 41) "Linde ua"; MarkenR 2004, 116, 120 (Nr. 50) "Waschmittelflasche"; EuGH GRUR 2004, 943, 944 (Nr. 24) "SAT.2").
  • BPatG, 25.08.1999 - 32 W (pat) 181/99

    Schutzfähigkeit des Wortzeichens "certo"; Zurückweisung des Antrags wegen

    Auszug aus BPatG, 27.09.2005 - 24 W (pat) 11/04
    Da selbst der Grundwortschatz der italienischen Sprache nicht zu den in Deutschland ohne weiteres verständlichen Begriffen gehöre (vgl BPatG MarkenR 1999, 409 "certo"), könne nicht davon ausgegangen werden, dass das inländische Publikum das zudem im Plural stehende italienische Wort "Cani" für "Hunde" kenne.
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